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Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes weist Klage ab

Die HSG Freiburg hat nicht Recht bekommen, sondern ein Urteil. Die 1. Kammer des Bundesportgerichtes des Deutschen Handballbundes (DHB) unter dem Vorsitz von Dr. Markus Sikora hat mit seiner Entscheidung vom 11.05.2021 (BSpG 1 K 02/2021) ein Bilderbuchurteil nach dem Prinzip «Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei» gefällt.

Die HSG Freiburg hat das Urteil dementsprechend mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Der Verein hat gegen die DHB-Aufstiegsregelung der 3. Liga Frauen in der Folge des Corona-bedingten Saisonabbruchs nach nur zwei Spieltagen geklagt, weil diese nach dessen Ansicht den bestehenden Verbandsregularien entgegensteht und hierbei durch den Modus – jegliche Aufstiegsinteressierte dürfen am Aufstiegsturnier teilnehmen – kein einwandfreies sportliches Ermessen bzw. keine ordentliche sportliche Qualifikation stattfindet. An der Sichtweise der Vereinsverantwortlichen ändert das Urteil nichts. Das Bundessportgericht hat nämlich keine Entscheidung darüber getroffen, ob die vom DHB getroffenen und durch die HSG Freiburg angegriffenen Beschlüsse nun denn überhaupt rechtmäßig seien. Der HSG Freiburg wird lediglich die Betroffenheit selbst sowie unmittelbar – und somit die Antragsbefugnis an sich – abgesprochen. Mit anderen Worten: Was der DHB macht, geht ein Mitglied der Handball Bundesliga Frauen (HBF) nichts an. So etwas versteht der Laie nicht. Man beschränkt die Klage des Vereins sogar auf den Umstand eines mittelbaren Ziels zum Verbleib in der 2. Bundesliga.
Dieses Ergebnis hat man bei der HSG Freiburg leider erwartet. Das Bundessportgericht hat die HSG Freiburg geschickt im Zwischenraum von DHB und dem Ligaverband HBF eingeordnet, um innerhalb von drei Wochen zu einem «schnellen» Urteil zu kommen. Hier lässt sich rechtlich natürlich in die eine oder andere Richtung argumentieren. So sieht es das hiesige Rechtssystem vor. Demnach ist das Urteil – mit dem Vorbehalt innerhalb von 14 Tagen in Revision zu gehen – auch in der Form hinzunehmen; wobei es gerade an der Argumentation des Gerichts mangelt. Ohne eine adäquate Würdigung des von Rechtsanwalt und Handball-Rechtsexperte Helge-Olaf Käding gegenüber dem Gericht Vorgebrachten ist ein solches Urteil kaum nachvollziehbar. Es ist wohl für das «Inhouse-Gericht» des Deutschen Handballbundes der bequemste Weg im Umgang mit «einer unbequemen Wahrheit» (frei nach Al Gore) gewesen.
Das Problemlöseverhalten des DHBs bzw. der Spielkommission 3. Liga zeugt hier von Opportunismus, wodurch der sportlich faire Wettbewerb innerhalb des Ligen-Systems auf der Strecke bleibt und sich Kurzsichtigkeit offenbart bezüglich einer «best practice» anderer Sportverbände (Fußball, Eishockey, Basketball und Volleyball), welche ihre Saison annulliert haben. Wie man auf die Idee kommen kann, eine Aufstiegsrunde ohne vorherige Grundlage einer sportlichen Qualifikation zu organisieren, ist unbegreiflich. Das ist eine schallende Ohrfeige für alle Mannschaften, die sich jemals nach einer kompletten Saison für die nächsthöhere Liga sportlich qualifiziert haben. Wenn sich der DHB dazu noch – wie in der Entgegnung zur Klageschrift der HSG Freiburg formuliert – über das großzügige Entgegenkommen gegenüber der HBF (neu beschlossene Relegationsmöglichkeit für den Tabellendrittletzten der 2. Bundesliga) profilieren möchte, ist das dahingehend hoch unanständig, als dass durch den DHB-Vorstand Benjamin Chatton in einem Online-Meeting der Spielkommission 3. Liga vor «möglichen Rechtszügen und finanziellen Unabwägbarkeiten» gewarnt worden sei. Der ehemalige Stellvertretende Vorsitzende der Spielkommission Horst Keppler gibt dies im Zusammenhang seines Rücktritts Ende März dieses Jahres in einem Interview mit dem Online-Magazin Handball World vom 09.05.2021 preis.
Ein fader Beigeschmack ergibt sich auch durch die Rolle der HBF. Es ist nicht erkennbar, ob und mit welchem Engagement rechtzeitig für die HBF-Mitglieder am Tabellenende gegenüber den DHB-Plänen eingestanden worden ist. Schliesslich haben alle Vereine der 2. Bundesliga die schwierige Corona-Saison personell und finanziell mitgetragen.
Das Abenteuer 2. Bundesliga ist indessen für die Red Sparrows HSG Freiburg vorläufig beendet. Der sportliche Abstieg steht fest und die Damen 1 werden in der kommenden Saison 2021/2022 in der 3. Liga angreifen. Gerade in diesen Zeiten wird das eine finanzielle Herausforderung auf einem Weg zurück in die Bundesliga – wir suchen Sponsoren!

Ray Thommen, 1. Vorsitzender HSG Freiburg e.V.