Mitgliederversammlung im September
Begründung für die Terminierung der ordentlichen Mitgliederversammlung betreffend
das Vereinsjahr 2025.
Liebe HSG-Mitglieder,
der Vorstand der HSG Freiburg e.V. hat beschlossen, die ordentliche Mitgliederversammlung betreffend das Vereinsjahr 2025 nach den Sommerferien in Baden-Württemberg, voraussichtlich Anfang September, durchzuführen.
Die Satzung der HSG Freiburg e.V. sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die ordentliche Mitgliederversammlung
einmal jährlich stattfindet. Ein bestimmter Termin oder Zeitraum innerhalb des
Jahres ist nicht vorgeschrieben.
Die Terminverschiebung erfolgt aus organisatorischen und infrastrukturellen Gründen sowie
aufgrund einer vorübergehend eingeschränkten Verfügbarkeit von Vorstandsressourcen.
Dadurch soll dem Vorstand ausreichend Zeit für eine geordnete Vorbereitung der
Mitgliederversammlung und der anstehenden Vereinsaufgaben eingeräumt werden.
Gleichzeitig wird erwartet, dass nach den Sommerferien eine höhere Beteiligung der Mitglieder
möglich ist.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der in
der Satzung festgelegten Fristen und Formvorschriften. Der Vorstand bleibt gemäß § 7 Abs. 3d der Satzung bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
Bereits jetzt möchten wir auf die geplante Neufassung der Vereinssatzung hinweisen, die das
neue Kompetenzzellenmodell im Verein abbilden wird.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder um Verständnis für diese Terminierung und freut sich auf
eine rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Freundliche Grüße
Raynald Thommen – 1. Vorsitzender
Julia Söhne – 2. Vorsitzende


